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Tier­schutz

Jeder Halter muss sich an das eidgenössische Tierschutzgesetz halten. Dieses hat den Zweck, die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen. Wer Tiere hält oder betreut, muss sie angemessen nähren, pflegen, ihnen für ihr Wohlergehen notwendige Beschäftigung und Bewegungsfreiheit bieten sowie, soweit nötig, Unterkunft gewähren.

Tierschutz
Umgang