Tierhaltung
In neu eingerichteten Ställen ist die Anbindehaltung verboten. Ziegen dürfen nur noch auf bereits bestehenden Standplätzen angebunden gehalten werden. Bei der Anbindehaltung müssen die Tiere regelmässig ins Freie können: während der Vegetationsperiode mindestens an 120 Tagen, im Winter mindestens an 50 Tagen. Dies muss in einem Auslaufjournal dokumentiert sein.
Ziegen mögen keinen Regen, und auch Hitze beliebt ihnen nicht. Deshalb sollen sie permanenten Zugang zu einem Stall oder einem Unterstand haben. Sie schätzen eine besonders abwechslungsreiche Landschaft, da sie auch gerne in die Höhe klettern. Büsche und Bäume sind demnach nicht nur zum Abknabbern da, sondern auch für die tägliche Bewegung der Tiere wichtig.