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Tier­schu­tz

Jeder Tierhalter ist verpflichtet, das eidgenössische Tierschutzgesetz zu befolgen. Das Gesetz hat den Zweck, die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu gewährleisten. Wer Tiere hält oder betreut, muss sie angemessen nähren, pflegen, ihnen für ihr Wohlergehen die notwendige Beschäftigung und Bewegungsfreiheit bieten sowie die notwendige Unterkunft.

Das Tierwohl umfasst alle Massnahmen, die dem Tier ein natürliches und artgerechtes Umfeld ermöglichen. Der Weidegang entspricht deshalb am besten dem Verhalten des Rindviehs. Auf der Weide können sich die Tiere frei bewegen, den Sozialkontakt untereinander pflegen – ein sehr wichtiger Punkt – und natürliche Rangkämpfe austragen.

Das Rindvieh hat nicht gerne allzu hohe Temperaturen. Kälte erträgt es im Allgemeinen besser als Hitze. Die Idealtemperatur liegt bei rund 10 °C.

Nur gesunde Tiere können die gewünschte Leistung erbringen. Hat beispielsweise eine Kuh eine Verletzung an der Klaue, bewegt sie sich auf der Weide weniger, frisst weniger Gras und gibt schliesslich auch weniger Milch, während die Kälber eine geringere Gewichtszunahme pro Tag erreichen. Der Landwirt hat zuallererst ein Interesse daran, dass es seinen Tieren gutgeht. Denn nur gesunde Tiere, die sich rundherum wohl fühlen, garantieren eine optimale Leistung und verursachen weniger Kosten (zum Beispiel weniger Tierarztkosten, höhere Schlachterlöse).

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